Mobiltelefone darf man nicht anfassen!
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt. Das Gerät, welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen.
Mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl wegen einem scheinbar unbedeutenden Gerät löst der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise eine Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen aus. Handys strahlen in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab, und das mit einer bis zu 50-fach höheren Sendeleistung als das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren.
Mit dem Strafbefehl (mehr dazu hier) wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.
Für fachliche Fragen:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
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